Pflegende Angehörige mit Pflegegrad: Welche Unterstützung gibt es?

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29. Januar 2024
Die Pflege von Angehörigen ist anstrengend und kann sehr herausfordernd sein. Im Idealfall sind pflegende Angehörige fit und haben ausreichend Energie, den Pflegealltag zu stemmen. Was ist aber, wenn ein pflegender Angehöriger selbst pflegebedürftig wird? Wer übernimmt dann wessen Pflege und gibt es Vorschriften oder Regelungen dazu?

Grundsätzlich dürfen auch Menschen mit Pflegegrad einen anderen Pflegebedürftigen versorgen. Hier kommt es auf den individuellen Gesundheitszustand an. Ein Pflegegrad wird schließlich nicht ohne Grund gewährt, sondern als Dokumentation über Einschränkungen in der eigenen Selbstständigkeit. Je nachdem, wie umfangreich diese ausfallen, könnte die weitere Ausübung der Pflege schwierig werden. Realistisch betrachtet sind nur pflegende Angehörige mit Pflegegrad 1 oder 2 noch in der Lage, die Pflege eines Familienmitgliedes zu übernehmen.

 

Jeder darf selbst über seine Pflege entscheiden

Schon im Grundgesetz ist verankert, dass jeder Mensch eigene Entscheidungen treffen darf. Es gibt also auch kein Gesetz, dass Angehörige zur Pflege von Familienmitgliedern zwingt. Auf der anderen Seite gibt es auch keine Verpflichtung, dass Angehörige die Pflege durch Familienmitglieder dulden müssen. Diese Grundsätze sind auch auf den Fall übertragbar, dass pflegende Angehörige selbst pflegebedürftig werden. Im gesetzlichen Rahmen dürfen Pflegebedürftige weiter pflegen – müssen es aber nicht. Und auch die gepflegten Familienmitglieder können zu jeder Zeit darüber entscheiden, von wem sie versorgt werden möchten.

Wer aufgrund seines Alters oder wegen einer Erkrankung pflegebedürftig wird, kann selbst entscheiden, wer die Pflege übernehmen soll. In Betracht kommt neben der stationären Unterbringung im Pflegeheim auch die häusliche Pflege. In der häuslichen Pflege können sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige die Versorgung übernehmen. Ambulante Pflegedienste können die Pflege zu Hause unterstützen. Eine zusätzliche Alltagsunterstützung bietet die stundenweise Betreuung, die sich auch zur Entlastung von Pflegepersonen empfiehlt. Wer zu Hause, aber nicht von Angehörigen versorgt werden möchte, kann auf die 24 Stunden Betreuung zurückgreifen, die umfangreiche Leistungen in den Bereichen Haushalt, Grundpflege und Alltag umfasst.

Bei einer Pflege durch Angehörige, Verwandte oder Nachbarn besteht immer das Risiko, dass jemand krank wird oder aus anderen Gründen ausfällt. Oft müssen Familienangehörige zusätzlich auch noch einer anderen Arbeit nachgehen und eine Familie versorgen. Im privaten Bereich wird eher selten eine Absprache getroffen, nach der in Fällen von Krankheit, Urlaub oder Pflegebedürftigkeit der Pflegeperson jemand anderes sofort einspringen kann. Ambulante Pflegedienste und etablierte Anbieter wie die CareWork & SHD können in diesen Fällen auf Springer und Ersatzkräfte zurückgreifen.

 

Finanzielle Entlastungsmöglichkeiten

In der häuslichen Pflege durch Angehörige erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das monatliche Pflegegeld. Dieses Geld wird grundsätzlich an Pflegebedürftige zur freien Verwendung ausgezahlt. Dennoch wird diese Leistung häufig an pflegende Angehörige weitergegeben, um ihre Leistungen anzuerkennen und mögliche finanzielle Einbußen auszugleichen.

Ebenfalls ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen. Über die Pflegesachleistungen können beispielsweise die Leistungen von ambulanten Pflegediensten abgerechnet werden. Eine häusliche Pflege durch Angehörige kann sehr gut mit regelmäßigen Besuchen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden, der dann die medizinische Behandlungspflege übernimmt. Dies geht übrigens auch bei der 24 Stunden Betreuung.

Alle Leistungen der Pflegeversicherung kommen dann in Betracht, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Einteilung in einen Pflegegrad vorgenommen wurde. Dies ist also unabhängig davon, ob pflegende Angehörige selbst einen Pflegegrad haben. Pflegebedürftige pflegende Angehörige haben in der Regel einen niedrigen Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar kein Pflegegeld und auch keine Pflegesachleistungen, dafür aber den monatlichen Entlastungsbetrag.

 

Monatlicher Entlastungsbetrag

Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von aktuell 125,00 € im Monat wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt. Der Entlastungsbetrag steht selbstverständlich auch pflegenden Angehörigen zu, wenn sie einen Pflegegrad haben. In der Pflege werden Familienangehörige stark gefordert und stoßen an ihre Grenzen. Hier können die Entlastungsleistungen helfen, wieder neue Kraft zu schöpfen.

Wichtig ist, dass nur anerkannte Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden. Zu diesen gehören beispielsweise

  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Körperpflege (Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1)
  • Betreuungsleistungen
  • hauswirtschaftliche Leistungen durch ambulanten Pflegedienst
  • Alltagsunterstützung bzw. stundenweise Betreuung

Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht voll ausgeschöpft, können die Leistungen teilweise angespart oder auch umgewandelt werden.

 

Kombinationsleistungen

Wenn Pflegepersonen selber pflegebedürftig werden, wird deren Entlastung umso wichtiger. Hier bieten sich insbesondere auch die Kombinationsleistungen an, die eine Kombination von häuslicher Pflege durch Angehörige und ambulantem Pflegedienst ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die häusliche Pflege durch eine nahestehende Pflegeperson und mindestens Pflegegrad 2.

Das Pflegegeld wird dann nur anteilig ausgezahlt, wenn Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Hier findet dann eine Verrechnung mit den Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst statt. Werden die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, wird prozentual Pflegegeld gezahlt. Bei der Beantragung von Kombinationsleistungen muss kein zusätzlicher Antrag auf Pflegegeld erfolgen.

Die Kombinationsleistung ist geeignet, pflegende Angehörige mit Pflegegrad zu entlasten. Wird beispielsweise eine ältere Dame mit Pflegegrad 3 zu Hause von ihrem Ehemann gepflegt, der ebenfalls mindestens Pflegegrad 2 hat, können beide von den Kombinationsleistungen profitieren. Einfache Pflegetätigkeiten können weiterhin selbst ausgeführt werden und für anstrengendere Aufgaben und insbesondere die vom Arzt angeordnete Behandlungspflege ist der ambulante Pflegedienst zuständig.

 

24 Stunden Pflege & Betreuung

Bei der 24 Stunden Pflege von CareWork & SHD zieht eine vorab sorgfältig ausgesuchte Betreuungskraft für den Zeitraum ihres Arbeitseinsatzes mit in den zu versorgenden Haushalt ein. Dort übernimmt sie vielfältige Aufgaben im Haushalt, bei der Grundpflege und im Alltag. Sollte eine medizinische Behandlungspflege erforderlich sein, kann zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst involviert werden.

Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige werden durch die 24 Stunden Pflege entlastet. Dadurch, dass die Betreuungskraft mit im Haushalt lebt, ist nahezu immer ein Ansprechpartner vor Ort. Am Beispiel der pflegebedürftigen älteren Dame, die von ihrem pflegebedürftigen Ehemann versorgt wird: Beide profitieren von der 24 Stunden Pflege, da sich das alternative Betreuungskonzept sowohl für eine als auch für zwei Pflegebedürftige innerhalb eines Haushaltes eignet! Dadurch wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die pflegebedürftig werden, weiterhin im gewohnten Umfeld bleiben können.

Gerne beraten wir Sie, welche Pflegemöglichkeiten und Leistungen für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige mit Pflegegrad in Betracht kommen. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt!

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

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