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Pflichtberatung bei Bezug von Pflegegeld

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Liebe Leserinnen und Leser!

für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, besteht nach § 37 Abs. 3 SGB XI die Pflicht, regelmäßig alle drei bis sechs Monate einen Beratungsbesuch oder Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Bei diesem Beratungseinsatz kommt ein von der Pflegekasse beauftragter Pflegeberater zu Ihnen nach Hause, um Pflegepersonen zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Pflege abzusichern.

Die Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterscheidet sich von der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, bei der es um die Organisation der Pflege geht.

Ablauf der Pflichtberatung

Beim Beratungsbesuch schätzt der Pflegeberater Ihre aktuelle Pflegesituation ein und beurteilt, ob die Betreuung und Pflege sichergestellt ist. Erkennt der Pflegeberater dabei Defizite, werden diese erörtert und begründet. Außerdem werden Maßnahmen empfohlen, wie die häusliche Situation beispielsweise durch Pflegeleistungen wie Wohnraumanpassungen oder Kurzzeitpflege verbessert werden könnte.

Zur Sprache kommen bei der Pflichtberatung auch Möglichkeiten, ob eine Höherstufung des Pflegegrades erfolgversprechend erscheint oder welche Pflegehilfsmittel weiterhelfen könnten.

Der Pflegeberater gibt Pflegepersonen hilfreiche Tipps, wie der Pflegealltag leichter gestaltet werden kann – beispielsweise durch Lagerungs- und Hebetechniken oder Mobilisations-Tipps. Des Weiteren weist der Pflegeberater auch noch einmal auf kostenlose Pflegeschulungen und Pflegekurse hin.

Alles, was im Beratungsgespräch besprochen wurde, dokumentiert der Pflegeberater in einem Formular, das er später der Pflegekasse übermittelt. Dies dient als Nachweis, dass Sie die Pflichtberatung haben durchführen lassen.

Vorteile der Pflichtberatung

Bei der Pflichtberatung können sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen gezielt nach Tipps und Möglichkeiten fragen, wie sie die Pflegesituation verbessern können. Durch die gesetzlich festgelegten Termine lassen sich beschlossene und durchgeführte Maßnahmen in Bezug auf ihren Erfolg überprüfen oder auch anpassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Pflegealltag zu erleichtern und von allen Pflegeleistungen vollumfänglich profitieren zu können!

Die Kosten für die Pflichtberatung werden übrigens von der Pflegekasse übernommen.

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von

CareWork & SHD