DruckenViele Menschen freuen sich nach einem anstrengenden und langen Arbeitsleben auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Rente – so heißt das Zauberwort, wenn jeder Tag ein Sonntag ist! Immer wieder kommen jedoch Fragen auf, wann man denn nun endlich in Rente gehen kann. Generell gehört es zunächst zur Voraussetzung für die Rente, dass fünf Jahre eine gesetzliche Rentenversicherung bestanden hat. Entweder muss durch die Arbeitsentlohnung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein oder es müssen andere – anrechenbare – Beitragszeiten nachgewiesen werden.
Erst dann kommt es auf das Alter an. Wegen der sinkenden Geburten und der steigenden Lebenserwartung hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben.
Rente mit 67, 65 oder schon ab 63?
Trotz der Regelaltersgrenze von 67 Jahren gibt es Möglichkeiten, bereits früher von der Rente zu profitieren,. Die Anhebung des Regeleintrittsalters erfolgt seit 2012 nämlich ab dem Geburtsjahr 1947 stufenweise.
Das bedeutet, dass 1947 geborene Arbeitnehmer mit 65 Jahren und einem Monat ohne Abschläge in Rente gehen dürfen. Bis zum Jahrgang 1958 steigt das Renteneintrittsalter dann um jeweils einen Monat an. Wer also 1958 geboren wurde, darf mit genau 66 Jahren in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1959 erfolgt die Erhöhung des Eintrittsalters um jeweils zwei Monate, bis letztendlich für alle ab 1964 geborenen die „neue“ Rente mit 67 gilt.
Ausnahmen sind möglich
Und auch hier bestätigen Ausnahmen wieder die Regel: Gesetzlich Rentenversicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, dürfen sich früher ohne Abschlag in die Rente verabschieden.
Die sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gilt seit dem 01.07.2014 und ermöglicht vielen Arbeitnehmern einen früheren Renteneintritt. Die besonders langjährig Versicherten, die vor dem 01.01.1953 geboren wurden, dürfen aufgrund dieser Regelung mit genau 63 Jahren in Rente gehen. Bei jüngeren Anwärtern steigt das Renteneintrittsalter dann wieder stufenweise an.
Früher in Rente gehen – mit Abschlägen
Wer früher als mit 67 in Rente gehen möchte und nicht unter eine der o.g. Sonderregelungen fällt, muss mit Abschlägen bei den Altersbezügen rechnen. Dieser Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat, der vor dem Eintritt des Regelalters liegt. Die maximal möglichen Abschläge liegen bei 14,4 % über 48 Monate. Aber auch hier grenzt der Gesetzgeber ein: Das früheste Eintrittsalter für die Rente ist 63 Jahre und Voraussetzung für den Erhalt der Altersrente sind 35 Beitragsjahre.
Meinungen zur Rente ab 67
Gefühlt bricht jeden Tag eine neue Diskussion über die gesetzliche Rente aus. Während die Wirtschaft kritisiert, dass es für das hohe Rentenalter zu wenig Arbeitsplätze gibt, haben andere Sorge um die demografischen Folgen. Gesellschaftlich gefürchtet ist eine soziale Schieflage durch Arbeitslosigkeit und Altersarmut. In nur wenigen Berufen ist es für ältere Arbeitnehmer möglich, ihre Tätigkeit bis zum Renteneintrittsalter von 67 vollzeit auszuüben. Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit hat betriebsbedingte Kündigungen und damit längere Perioden der Arbeitslosigkeit zur Folge.
Und dennoch freuen sich laut Statistiken viele auf ihre Rente und nehmen die letzten Rentenerhöhungen wohlwollend zur Kenntnis. Noch angenehmer lässt sich das Rentenalter mit einer 24-Stunden-Betreuung gestalten, die viel mehr Zeit für die angenehmen Dinge des Lebens gewährleistet.