Verhinderungspflege – eine oft unterschätzte Leistung

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3. Januar 2023

Liebe Leserinnen und Leser!

Die Pflegeversicherung unterstützt verschiedene Bereiche der Pflege durch individuelle Leistungen. Und es ist manchmal gar nicht so einfach, sich einen Überblick über mögliche Hilfen zu verschaffen. Dies gehört auch zu den Gründen, warum Leistungen der Pflegeversicherung oft gar nicht erst richtig ausgeschöpft werden.

Insbesondere Leistungen wie die Verhinderungspflege führen nach den Statistiken ein Schattendasein. Die Leistungen kommen in Betracht, wenn die Pflegeperson aus dem Bereich der häuslichen Pflege Urlaub braucht – also „verhindert“ ist.

Verhinderungspflege als Urlaubsvertretung

Wer schon einmal einen Familienangehörigen gepflegt hat, der weiß, wie anstrengend und herausfordernd Pflege sein kann. Wenn Pflegepersonen an der Pflege verhindert sind, weil sie beispielsweise Urlaub machen möchten, können sie Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegekasse übernimmt dann auf Nachweis die Kosten einer tageweisen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr. Von einer tageweisen Ersatzpflege wird ausgegangen, wenn die zu vertretende Pflegeperson mindestens acht Stunden abwesend ist.

Achtung: Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das regulär zu zahlende Pflegegeld um die Hälfte gekürzt!

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Die zu pflegende Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingruppiert sein und seit mindestens sechs Monaten von der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson häuslich gepflegt werden. Die Pflegeperson muss wegen Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Gründen an der Pflege verhindert sein.

Für die Ersatzpflege kommen Personen infrage, die geeignet und bereit sind, übergangsweise die Pflege zu übernehmen. Das können beispielsweise ambulante Pflegedienste, Familienangehörige oder ehrenamtlich Pflegende sein.

Selbstverständlich können auch die Betreuungskräfte aus der 24 Stunden Betreuung die Ersatzpflege für die Verhinderungszeit der Pflegeperson übernehmen.

Aufstockbares Jahresbudget

Grundsätzlich steht für die Verhinderungspflege ein Jahresbudget von 1.612,00 € zur Verfügung. Wurden nicht alle Mittel für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, dürfen bis zu 806,00 € aus diesem Leistungsanspruch auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Welche Kosten von der Pflegekasse letztendlich für die Verhinderungspflege übernommen werden, hängt mitunter auch von der Beziehung der Ersatzpflegeperson zur bzw. zum Pflegebedürftigen ab:

Bei einer Verwandtschaft oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad oder eine häusliche Gemeinschaft wird im Kalenderjahr Verhinderungspflegegeld bis maximal zur 1,5-fachen Höhe des Pflegegeldes und potenzielle Aufwendungen für Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet.

Sind Ersatzpflegeperson und zu pflegende Person nicht verwandt oder verschwägert oder handelt es sich bei Ersatzpflegepersonen um erwerbsmäßig pflegende Angehörige, kann Verhinderungspflegegeld bis zum vorgenannten Budget (1.612,00 € + ggf. 806,00 €) beantragt werden. Hier werden jedoch dann keine weiteren Aufwendungen erstattet.

Verhinderungspflege beantragen

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht unbedingt im Voraus gestellt werden. Pflegebedürftige oder Angehörige können auch nachträglich die Erstattung der Verhinderungspflege-Kosten bei der Pflegekasse beantragen.

Für bis zu vier Jahre ist ein Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend möglich, was viele nicht wissen. Die für die Ersatzpflege entstandenen Kosten müssen jedoch nachweisfähig sein. Verlangt die Pflegekasse entsprechende Nachweise, müssen Verträge, Rechnungen, Überweisungsbelege, Quittungen oder andere Unterlagen vorgelegt werden. Des Weiteren ist es zu Überprüfungszwecken notwendig, die Tage der Verhinderung angeben zu können. Die Pflegekasse übermittelt zu diesem Zwecke häufig vereinfachte Formulare.

Gerne steht Ihnen das Team von CareWork & SHD auch im Bereich der Verhinderungspflege zur Verfügung. Mit unserer 24 Stunden Betreuung kann eine Verhinderungspflege für Sie oder eine andere Pflegeperson kurzfristig organisiert werden.

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von

CareWork & SHD

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

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