24 Stunden Pflege: Kosten, Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Die professionelle Pflege kostet Geld! Daran können auch wir von der Unternehmensgruppe CareWork & SHD leider nichts ändern. Allerdings können wir Ihnen jedoch dabei behilflich sein, die Kosten für die 24 Stunden Pflege richtig zu kalkulieren und alle in Frage kommenden Zuschüsse, Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen zu finden. Des Weiteren halten wir Sie auf unserer Website immer auf dem aktuellsten Stand, damit Sie keine Möglichkeit verpassen, Geld zu sparen.

Bei den Kosten für die sogenannte 24 Stunden Pflege halten wir es ganz bewusst einfach: Bei uns als Direktanbieter müssen Sie keine unnötigen Kosten für Zwischenvermittler oder Drittdienstleister bezahlen. Sie bezahlen nur für das, was Sie sich wünschen und auch benötigen – nicht mehr und nicht weniger! Viele Zuschüsse und Förderungen sind abhängig von der Feststellung der Pflegebedürfigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade durch die Pflegeversicherung. Die Pflegekassen erstatten viele Leistungen und insbesondere das mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 auszuzahlende Pflegegeld ist geeignet, die Kosten für die 24 Stunden Betreuung etwas aufzufangen.

Auf dieser Seite finden Sie daher wichtige Informationen, damit Sie sich eine Übersicht verschaffen können, welche Kosten für eine 24 Stunden Pflege auf Sie zukommen. Und sollten Sie dazu noch Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen!

Übersicht

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Kosten für eine häusliche 24 Stunden Pflege sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, dem Pflegegrad sowie Ihren Wünschen. Bei CareWork & SHD können Sie schon ab 2.440,00 € monatlich von der 24 Stunden Pflege profitieren.
  • Über die reinen Betreuungskosten hinaus müssen Sie noch Kost und Logis der bei Ihnen eingesetzten Pflegekraft einkalkulieren.
  • Zwar gibt es noch keine explizit auf die 24 Stunden Pflege zugeschnittene Fördermöglichkeit seitens der Pflegekasse. Dennoch sind bei Vorhandensein eines Pflegegrades Leistungen der Pflegekasse wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege geeignet, die Kosten zu senken.
  • Bei Pflegegrad 3 können Sie beispielsweise seit 01.01.2024 mit folgenden monatlichen Leistungen der Pflegekasse rechnen: 573 € Plegegeld und 125€ Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Die Kosten der sog. 24-Stunden-Betreuung können zudem als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung abgesetzt werden (20% der Kosten, insgesamt max. 4000 €).
  • Je nach Situation ist ein Eigenanteil von unter 1800 € möglich.

Ihre monatlichen Kosten für die 24 Stunden Pflege

Ihre 24 Stunden Pflege stellen wir immer nach Ihren individuellen Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen zusammen. Genau so individuell verhält es sich dann auch mit den monatlichen Kosten, damit Sie auch nur das bezahlen, was Sie möchten, brauchen und bekommen. Sie bezahlen nicht mehr und nicht weniger. Bitte gehen Sie bei Ihnen Kalkulationen von einem monatlichen Grundkostenbetrag in Höhe von 2.440,00 € inklusive Mehrwertsteuer aus. Jetzt kommt es u.a. auf die fachliche Qualifikation, die Sprach- bzw. Deutschkenntnisse oder die Berufserfahrung an, die Sie sich von Ihrer Pflegekraft aus Osteuropa bzw. Polen wünschen.

Bitte beachten Sie: Die Begriffe "24 Stunden Pflege" und "24 Stunden Betreuung" sind weit verbreitete Bezeichnungen, die auch in der Bewerbung von Dienstleistungen Verwendung finden. Die Pflegekräfte arbeiten nicht 24 Stunden. Sie werden von uns fair entlohnt und sind versichert.

Welche Faktoren beeinflussen die monatlichen Kosten?

Des Weiteren sind die Kosten für eine 24 Stunden Pflege auch von dem Umfang der Betreuung abhängig, was die Aufgaben unserer Pflegekräfte in Ihrem Haushalt betrifft. Aus diesem Grund fragen wir Sie in unserem Erfassungsbogen detailliert nach Ihrer aktuellen Betreuungssituation, um sowohl die für Sie passenden Pflegekräfte auswählen zu können als auch finanziell nachvollziehbare Angebote erstellen zu können. Zur Erstellung eines individuellen Angebotes fragen wir Sie beispielsweise:

  • Wie viele Personen in Ihrem Haushalt müssen versorgt und betreut werden?
  • Erhalten unsere Pflegekräfte Unterstützung von Angehörigen?
  • Ist bereits ein ambulanter Pflegedienst beauftragt worden?
  • Besteht die Notwendigkeit von Nachtarbeit?
  • Welche Tätigkeiten sollen von unseren Betreuungskräften im Haushalt übernommen werden?
  • Welche Anforderungen werden an die Pflege und Grundpflege gestellt?

Durch die Beantwortung dieser Fragen helfen Sie uns, Ihren tatsächlichen Pflegebedarf möglichst exakt zu ermitteln, was dann bei den monatlichen Kosten Berücksichtigung findet. Bitte beachten Sie bei Ihren überschlägigen Berechnungen auch, dass Sie Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Pflegekraft mit einplanen, die kostenlos zur Verfügung zu stellen sind.

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird aufgrund der gesetzlichen Umwandlung der alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade der Fokus bewusst auf die Selbstständigkeit im Alltag gelegt. Bei der Beurteilung fließen also nicht mehr nur gesundheitliche Beeinträchtigungen mit ein. Unsere Beispielrechnungen sollen Ihnen Anhaltspunkte geben, mit welchen Kosten Sie bei einer häuslichen 24-Stunden-Pflege rechnen müssen. Die alltäglichen Arbeiten, die Sie nicht mehr selbstständig verrichten können, werden dann von unseren Pflegekräften übernommen, was die Erhöhung der Kosten erklärt.

Ein Beispiel: Wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können und auch Ihre Angehörigen diese Aufgaben nicht bewältigen können, nehmen Ihnen unsere Betreuungskräfte alle Reinigungsarbeiten ab, gehen einkaufen und bereiten alle Mahlzeiten zu. Oder wenn Sie in der Nacht mehrmals zur Toilette müssen und nicht mehr alleine aufstehen können, erhalten Sie die Unterstützung unserer Pflegekräfte. Beide Beispiele enthalten Leistungen, die die monatlichen Grundkosten erhöhen können.

Verschiedene Betreuungsmodelle für die 24 Stunden Betreuung

Die Kosten der 24 Stunden Betreuung richten sich nach dem jeweiligen Betreuungsmodell. Bei CareWork & SHD haben Sie die Wahl aus zwei legalen und seriösen Modellen:

Entsendung im Wege der EU-Dienstleistungsfreiheit

Bei der CareWork wird für die 24 Stunden Pflege der legale Weg der Entsendung nach den Regeln zur EU-Dienstleistungsfreiheit genutzt. Die Pflegekräfte aus Osteuropa sind bei der CareWork angestellt und werden gesetzeskonform in deutsche Haushalte entsendet. Deshalb müssen sich Kunden der CareWork auch nicht um Dinge wie Sozialabgaben, Personalwechsel, Urlaubsvertretungen oder sonstige organisatorische Aufgaben kümmern. Die komplette Organisation und Dienstleistung wird von der CareWork als Arbeitgeber der beschäftigten Pflegekräfte, Direktanbieter und zentrale Schnittstelle zwischen allen Beteiligten übernommen. Die Kosten für die 24 Stunden Pflege ab 2.440,00 € monatlich bleiben deshalb auch stets kalkulierbar und planbar.

Einsatz selbstständiger Betreuungskräfte

Die SHD greift für die Vermittlung der 24-Stunden-Pflege auf selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa zurück, die ihr Gewerbe in Deutschland angemeldet haben und ihre Einkünfte selbst versteuern. Aber auch hier wird Kunden von der SHD ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Services angeboten, da sämtliche organisatorischen und behördlichen Aufgaben übernommen werden.

Bei beiden Modellen werden die Kosten der häuslichen 24 Stunden Pflege auch von Fachkenntnissen, Deutschkenntnissen und Berufserfahrung der Pflegekräfte sowie das Vorhandensein eines Führerscheins oder anderen individuellen Kundenwünschen abhängig gemacht.

Bei anderen Anbietern werden ähnliche Betreuungskonzepte angeboten, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll. Die Unternehmensgruppe CareWork & SHD hat sich aufgrund der Legalität, Seriosität und rechtlichen Sicherheit für die beiden erläuterten Modelle entschieden, um sich in aller Deutlichkeit vom Schwarzmarkt zu distanzieren. Wenn Sie eigenständig Pflegekräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden, die gerne über die damit verbundenen Arbeitgeber-Pflichten informiert.

Einmalige Bearbeitungsgebühr

Sobald Sie Interesse an einer häuslichen 24-Stunden-Pflege bekundet haben, übermitteln wir Ihnen unseren Erhebungsbogen, der alle relevanten Fragen zum Betreuungsauftrag enthält, analysieren anhand Ihrer Antworten Ihre individuelle Betreuungssituation und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidert darauf zugeschnittenes Angebot. Sie haben stets die Möglichkeit, sich detailliert von uns beraten, informieren und überzeugen zu lassen. Schließen Sie mit uns einen Vertrag ab, suchen wir für Sie die geeigneten polnischen Pflegekräfte aus und leiten innerhalb kürzester Zeit alle notwendigen organisatorischen Abläufe in die Wege, damit Ihre Betreuungskraft schnellstmöglich anreisen und sich mit ihren Betreuungsaufgaben und Tätigkeiten beschäftigen kann. Für die auf diesem Wege erfolgte Einrichtung Ihres Betreuungsauftrages berechnen wir Ihnen einmalig, direkt zu Beginn der 24 Stunden Betreuung, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 369,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Ein von Ihnen aus persönlichen Gründen erwünschter Wechsel der Betreuungskraft ist selbstverständlich weiterhin kostenlos möglich.

Darüber hinaus gilt im Hinblick auf die einmalige Bearbeitungsgebühr auch unsere Zufriedenheitsgarantie: Sollten Sie als Kunde mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein und Ihren mit uns geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen, erstatten wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr selbstverständlich zurück.

Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten einer 24 Stunden Betreuung

An dieser Stelle möchten wir auf einen möglichen Zuschuss oder eine Finanzierung für eine polnische Pflegekraft eingehen, die über die verschiedenen Modelle von CareWork & SHD eingesetzt werden.

Bislang ist es leider nicht möglich, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährten Pflegesachleistungen, durch die in anderen Konstellationen Pflegedienste bezahlt werden, auf das Konzept der 24 Stunden Betreuung anzuwenden. Was aber helfen kann, die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung etwas abzumildern, ist das Pflegegeld. Pflegegeld wird gezahlt, wenn mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt worden ist. Das Pflegegeld für Pflegebedürftige richtet sich in seiner Höhe nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Des Weiteren kommen als Zuschuss zur 24 Stunden Betreuung auch die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Pflegeheim zur Entlastung von Angehörigen in Betracht. Werden zusätzlich noch Leistungen eines Pflegedienstes erbracht, bleibt nur noch ein geringer Anteil vom Pflegegeld übrig. Wurde hingegen keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 festgestellt, wird auch kein Pflegegeld gezahlt bzw. werden auch keine Pflegesachleistungen zugebilligt.

Pflegegeld

Die folgende Tabelle stellt die aktuelle Situation nach Einführung der neuen Pflegegrade ab dem 01.01.2024 dar:

PflegegradPflegesachleistungenPflegegeldBetreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 10,00 €0,00 €125,00 €
Pflegegrad 2761,00 €332,00 €125,00 €
Pflegegrad 31.432,00 €573,00 €125,00 €
Pflegegrad 41.778,00 €765,00 €125,00 €
Pflegegrad 52.200,00 €947,00 €125,00 €

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Des Weiteren können die Kosten der sog. 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Es ist möglich, bis zu 20 % der Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von maximal 4.000,00 € pro Kalenderjahr geltend zu machen. Zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen können verschiedene Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Wichtig ist, dass das ganze Jahr über sämtliche Rechnungen und Belege gesammelt werden, um dadurch vielleicht die zumutbaren Belastungsgrenzen zu überschreiten. Wird eine individuell geregelte zumutbare Belastungsgrenze überschritten, können die Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Nicht zuletzt kommt es auf den Einzelfall an, ob die Betreuungskosten auch im Wege der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder anderer Leistungen der Pflegekasse berücksichtigt werden können. Die Leistungen aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege dienen der Entlastung von Angehörigen, wenn für einen temporären Zeitraum wie etwa für Krankheit oder Urlaub eine Pflege- und Betreuungskraft organisiert werden muss.

Das folgende Beispiel soll eine Übersicht über die monatlichen effektiven Kosten darstellen, die sich bei Addition der möglichen Zuschüsse ergeben können.

Beispiel: Ab dem Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse jährlich bis zu 1.612,00 € für die Verhinderungspflege. Ergänzend zur Leistung für die Verhinderungspflege können pro Kalenderjahr bis zu 806,00 € der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden, wobei die Ansprüche angerechnet werden. Dadurch stehen bis zu 2.418,00 € im Kalenderjahr zur Verfügung, was Pflegebedürftigen zugutekommt, die eine längere Ersatzpflege brauchen und diese nicht vollstationär im Pflegeheim verbringen möchten.

Für eine betreuende Person, leicht dement, mit Pflegegrad 3, Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen:

Kosten der Betreuungskraft pro Monat ab2.450,00 €
Monatliches Pflegegeld für Pflegegrad 3-573,00 €
1/12 der möglichen Steuererleichterung (bis zu 4.000,00 € pro Jahr)-333,00 €
1/12 der jährlichen Verhinderungspflege (bis zu 2.418,00 € pro Jahr)-202,00 €
Effektive monatliche Kosten1.342,00 €

Häufige Fragen und Antworten zu den Kosten der 24h Pflege

Bei den Kosten für eine 24 Stunden Pflege zu Hause kommt es auf Ihre individuellen Wünsche und Ihre aktuelle Betreuungssituation an. Bei CareWork & SHD profitieren Sie bereits ab einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.440,00 € von einer individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene 24 Stunden Pflege bei Ihnen zu Hause. Gerne beraten und erklären Ihnen, welche Kostenfaktoren Sie noch berücksichtigen müssen. Für einen ersten Überblick laden wir Sie ein, sich auf unserer – Link – zu informieren.

Leider gibt es aktuell noch kein Leistungspaket der Pflegekassen, das explizit auf die 24 Stunden Betreuung zugeschnitten ist. Jedoch können Sie verschiedene Leistungen der Pflegekasse dafür verwenden, die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung zu senken. In Betracht kommen hierfür insbesondere das Pflegegeld oder aber die Leistungen aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie der monatliche Entlastungsbetrag. Bitte beachten Sie dabei, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel an den Pflegegrad geknüpft sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen auch die Leistungen aus. Auf unserer (Link) haben wir detailliertere Informationen für Sie zusammengestellt.

Generell benötigen Sie keinen Pflegegrad für eine 24 Stunden Pflege. Allerdings ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad Voraussetzung dafür, dass Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten können. Die Leistungen der Pflegekasse sind mitunter geeignet, die Kosten der 24 Stunden Pflege zu erleichtern und bringen viele weitere Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten mit sich. Erfahren Sie auf unserer Infoseite zu den Pflegegraden, was Ihnen vielleicht helfen kann. Auf unserer Ratgeberseite zur Beantragung eines Pflegegrades erklären wir, welche Faktoren beim Antrag beachtet werden sollten.

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