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Entlastungspaket  vs. Gasumlage & Co. – wie eng müssen Senioren den Gürtel noch schnallen?

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Liebe Leserinnen und Leser!

Ob Kraftstoff, Energie oder insbesondere Gas – die Preise klettern weiter in die Höhe. Angekurbelt wird die Inflation zusätzlich durch den Krieg in der Ukraine. Das Gas wird knapp und viele Menschen mit geringerem Einkommen fürchten bereits jetzt, dass sie im Winter im Kalten ausharren müssen. Im Frühjahr hat die Bundesregierung deshalb finanzielle Hilfen für alle Bürger versprochen. Das Entlastungspaket wurde im März von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und hat den Zweck, die Bürger teilweise von den stark gestiegenen Preisen zu entlasten.

Senioren bzw. Rentner haben sich sicherlich über diese Ankündigungen gefreut. Dies, zumal Rentner in diesem Jahr auch von der Rentenerhöhung 2022 profitieren. Leider sieht es aktuell so aus, dass viele ältere Menschen ansonsten nicht viel von den Staatshilfen haben werden.

Als Anbieter der 24 Stunden Betreuung, bei der der jeweils eingesetzten Betreuungskraft Kost & Logis kostenfrei angeboten werden, wurden wir schon häufig mit den Sorgen unserer Kunden konfrontiert. Geheizt und mit Energie versorgt wird ein Haushalt sowieso, sodass die Unterbringung einer Betreuungs- und Pflegekraft deshalb kaum ins Gewicht fällt. Verständnis für die verwirrenden Umstände und unsicheren Prognosen für die Zukunft haben wir jedoch auch, weshalb an dieser Stelle die Möglichkeiten näher beleuchtet werden sollen:

Bekommen Rentner die Energiekostenpauschale?

Zu den besonders wichtigen Maßnahmen aus dem Entlastungspaket gehört die Energiepauschale in Höhe von 300,00 Euro brutto. Anspruch darauf hat jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige mit Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5. Ausgezahlt bzw. angerechnet wird der Bonus wahrscheinlich im September 2022 über die Gehaltsabrechnung oder Steuererklärung. Da der Großteil der Rentner nicht steuerpflichtig ist, besteht für sie auch kein Anspruch auf Energiekostenpauschale.

Tricks könnten nach hinten losgehen

Es grassieren Tipps & Tricks, wie auch Rentner von der Energiepauschale profitieren können. Sie müssten dafür noch in diesem Jahr arbeiten – beispielsweise für einen Tag als Minijobber oder als selbstständige Tätigkeit. Im Anschluss daran müssen diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, damit die Energiepreispauschale dann in 2023 ausgezahlt wird.

Da dieser Hinweis mittlerweile rege in der Öffentlichkeit diskutiert wird, hat das Bundesfinanzministerium seine Webseite um den Hinweis „Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die Energiepauschale zu erhalten, besteht kein Anspruch … . Auf mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen“ ergänzt.

Gefürchtete Gasumlage ist da

Lange wurde sie diskutiert und jetzt ist sie beschlossen worden – die Gasumlage, durch die die Gasversorger gerettet werden sollen. Pro Kilowattstunde Gas sollen Kunden bald eine Umlage von etwa 2,4 Cent bezahlen. Alle drei Monate soll die Umlage den aktuellen Marktentwicklungen angepasst werden und könnte demnach auch sinken oder steigen. Wirtschaftsminister Habeck verteidigt die Gasumlage dennoch als notwendiges und gerechtes Instrument.

Die mit der Gasumlage verbundenen Mehrkosten können aber gerade bei Geringverdienern, Senioren und Rentnern das Fass in finanzieller Sicht zum Überlaufen bringen. Deshalb sei nach Meinung von Habeck eine gezielte Entlastung auch in diesem Bereich dringend notwendig. Dazu, wie diese Entlastungen genau aussehen könnten, äußerte sich der Wirtschaftsminister noch nicht. Bundeskanzler Olaf Scholz hat jedoch weitere Steuererleichterungen, Änderungen beim Wohngeld sowie Leistungen für Rentner, Studenten und Geringverdiener angekündigt.

Anspruch auf Wohngeld prüfen

Die kontinuierlich steigenden Preise für Strom und Heizung fallen in den Bereich des Wohnens. Senioren und Rentner, die nicht von der Energiekostenpauschale profitieren, sollten daher ihren potenziellen Anspruch auf Wohngeld überprüfen lassen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohngeld definieren WoGG Wohngeldgesetz und SGB Sozialgesetzbuch. Entscheidungen fällen die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. Zu Beginn des Jahres 2022 wurden die Bedingungen für das Wohngeld erneut an die Entwicklung von Mieten und Einkünften angepasst. Alle zwei Jahre soll nun eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden, die Familien sowie Senioren ermöglichen soll, weiter in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und ihre Kaufkraft beizubehalten.

 

 

 

 

Die Voraussetzungen für Wohngeld sind nicht immer einfach und nachvollziehbar. Es kommt u.a. auf die Miethöhe, die Höhe der Einkünfte, die Anzahl der Bewohner und viele Faktoren mehr an, weshalb empfohlen wird, in jedem Fall einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Wohngeldstelle überprüft und entscheidet jeden Einzelfall. Nur dann, wenn Transferleistungen wie Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II geleistet werden, kommt in der Regel kein Wohngeld in Betracht. Dies, zumal diese Transferleistungen anteilig die Kosten für Wohnen und Unterkunft bereits beinhalten.

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!

Ihr Team

von CareWork & SHD