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Mindestlohn in der Pflege

Bildquellennachweis: Tim Reckmann/pixelio.de
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Der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn ist nach wie vor in aller Munde. In der Pflege erhalten Arbeitnehmer in den alten Bundesländern seit 2018 einen Pflegemindestlohn von 10,55 € und in den neuen Bundesländern mit 10,05 € etwas weniger Geld. Bis zum Jahr 2020 soll der Mindestlohn in der Pflegebranche nach den neuen Verordnungen auf 11,35 € West bzw. 10,85 € Ost steigen.

In privaten Haushalten gilt der Mindestlohn in der Pflege aber nicht! Hier beträgt der allgemeine Mindestlohn 8,84 €, der auch für Haushaltshilfen gilt. Der Pflegemindestlohn gilt nur für ambulante und stationäre Pflegebetriebe.

Da im Pflegebereich die Lohn- und Lohnnebenkosten bis zu 70 % der Gesamtkosten ausmachen, werden die Kosten für Pflege also insgesamt weiter steigen. Des Weiteren gilt das hohe Maß an Bürokratie in der Pflege als großer Kostenfaktor. Das Statistische Bundesamt hat veröffentlicht, dass sich eine durchschnittliche Pflegekraft im Jahr 2010 zu 40 % ihrer Arbeitszeit mit Dokumentationen und anderen bürokratischen Aufgaben beschäftigt hat.

Faire Behandlung und Bezahlung
auch von Betreuungskräften aus Polen
in der 24 Stunden Pflege

Auch wenn für Pflege- und Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Staaten kein Pflegemindestlohn gilt, da es sich bei den jeweiligen Vermittlungsagenturen nicht um einen Pflegebetrieb handelt, sollten auch diese Arbeitsleistungen angemessen honoriert werden.

Bei der CareWork handelt es sich um eine Vermittlungsagentur mit Sitz in Polen und Deutschland, die ihre Betreuungskräfte und Haushaltshilfen selbst nach dem sogenannten „Entsende-Modell“ in deutsche Haushalte entsendet. Das Personal ist fest bei der CareWork angestellt, sodass das Unternehmen auch die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Nachweis hierfür ist die Entsendebescheinigung A1, die bei Kontrollen den Behörden vorgelegt werden muss. Diese Bescheinigung hat die Pflegekraft oder Haushaltshilfe immer mit sich zu führen, um nachweisen zu können, dass entsprechende Sozialversicherungsbeiträge bereits geleistet wurden und in Deutschland keine weiteren Beiträge fällig werden.

Die 24 Stunden Pflege ist ein Konzept aus der häuslichen Pflege und Betreuung. Die CareWork stellt ein Team aus zwei bis drei Pflegekräften zusammen, das sich in Zyklen von zwei bis drei Monaten in Deutschland abwechselt. Die jeweils eingesetzte Kraft wohnt mit im zu betreuenden Haushalt und nimmt dort ihre individuell vereinbarten Aufgaben wahr. Durch diese Konstellation ist sichergestellt, dass auch dem Anspruch auf Freizeit und Erholung des Personals Rechnung getragen werden kann. Darüber hinaus können dadurch auch Krankheitsfälle und andere Problemsituationen ausgeglichen werden.

Bei der CareWork sind die Betreuungskräfte sozial abgesichert, arbeiten zu vernünftigen Bedingungen und erhalten dafür auch einen adäquaten Arbeitslohn. Denn nur mit einer seriösen Agentur ist eine faire Bezahlung nach dem deutschen Mindestlohn gewährleistet.

Bildquellennachweis: Tim Reckmann/pixelio.de