Gibt es eine Förderung für die 24 Stunden Pflege?
Fragen und Antworten zur 24 Stunden Pflege
Staatliche Zuschüsse von der Pflegerversicherung können die Kosten der 24 Stunden Pflege erleichtern. Durch Pflegegeld, Leistungen in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und nicht zuletzt steuerliche Absetzungsmöglichkeiten kann ein Teil der Kosten aufgefangen werden.
Seit dem 01.01.2017 gelten die neuen Pflegegrade. Gleichzeitig mit dieser Reform, die die Einteilung in Pflegestufen verabschiedet, gelten folgende Ansprüche:
- Pflegegrad 1 – 0,00 € Pflegesachleistungen – 0,00 € Pflegegeld – 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 2 – 724,00 € Pflegesachleistungen – 316,00 € Pflegegeld – 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 3 – 1.363,00 € Pflegesachleistungen – 545,00 € Pflegegeld – 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 4 – 1.693,00 € Pflegesachleistungen – 728,00 € Pflegegeld – 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegegrad 5 – 2.095,00 € Pflegesachleistungen – 901,00 € Pflegegeld – 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Erleichtert werden die Kosten der 24 Stunden Pflege insbesondere durch das Pflegegeld. Die Pflegesachleistungen werden erstattet, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflege-dienst medizinische Pflegetätigkeiten leistet.
Ab dem Pflegegrad 2 leistet die Pflegekasse jährlich bis zu 1.774,00 € für die Kurzzeit-pflege oder Verhinderungspflege.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können pro Jahr bis zu 20 %, bzw. einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € steuerlich abgesetzt werden. Auch können notwendige Wohnraumanpassungen bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000,00 € pro Jahr bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können und was Sie dabei beachten sollten, können Sie auch in unserem Pflege-Ratgeber nachlesen.
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