DiPA & DiGA – Pflege wird digital

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25. Januar 2022

Liebe Leserinnen und Leser!

Von der praktischen Wettervorhersage über das soziale Netzwerk bis hin zur Nachrichten-App, die uns stets auf dem Laufenden hält, hat die Digitalisierung Einzug auf unsere Smartphones und damit in unseren Alltag gehalten. Viele Anwendungen erleichtern uns die Arbeit, das Leben und spätestens seit der Einführung der Corona-Warn-App wissen wir, dass auch die Gesundheit von solchen Anwendungen profitieren kann.

Es ist also nachvollziehbar, dass immer mehr digitale Apps und Anwendungen entwickelt werden, um auch medizinische und pflegerische Bereiche zu unterstützten. Begriffe wie „DiPA“ oder „DiGA“ sind in aller Munde und könnten das Leben für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte und Ärzte deutlich leichter machen. Die digitalen Pflege- bzw. Gesundheitsanwendungen werden deshalb auch häufig von den Kassen bezahlt.

DiPA – die digitale Pflegeanwendung

DiPA ist die Abkürzung von digitalen Pflegeanwendungen, die bei der Bewältigung des Pflegealltags helfen sollen. Je nach Anwendung werden Pflegebedürftigen zum Beispiel Übungen und Trainings angeboten, um Fähigkeiten zu stabilisieren, zu erhalten und dadurch den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern. DiPAs gibt es als Apps für Tablets und Smartphones sowie als klassische Webanwendung im Browser für Laptops und Computer.

Seit dem 01.01.2022 wird die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen per Gesetz unterstützt.

DiPAs zur Kommunikation, Kontrolle & mehr

Digitale Pflegeanwendungen können nützlich sein. Oft geht es dabei um Kommunikation, die bei Pflegebedürftigen und Pflegenden sonst schnell ins Stocken gerät. Wurden die Medikamente pünktlich eingenommen? Hat jemand das Rezept abgeholt? Wer hat dem Hausarzt die aktuellen Blutdruck- und Zuckerwerte durchgegeben? Diese alltäglichen Fragen aus dem Pflegealltag könnten durch eine DiPA deutlich schneller und unkomplizierter beantwortet werden. Je nach Anwendung können sich Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Ärzte untereinander austauschen, um reibungslose Abläufe bei der Pflege und Versorgung zu unterstützen.

Es gibt aber auch digitale Pflegeanwendungen, die ihre Arbeit unmittelbar „am Mensch“ aufnehmen. Sie können Sensoren enthalten, die beispielsweise bei Inkontinenz darauf hinweisen, wann es Zeit wird, das Inkontinenzmaterial zu wechseln. Hiervon profitieren alle Beteiligten – Pflegebedürftige im Bereich Lebensqualität und Pflegekräfte im Arbeitsalltag. In diesen Bereich fallen im Übrigen auch die DiPAs mit bedarfsgerechten Trainings und Übungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen verbessern können.

DiPA von der Pflegekasse

Eine digitale Pflegeanwendung wird nicht per Rezept vom Arzt verordnet. Wer eine DiPA nutzen möchte, muss sich an die Pflegekasse wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. Grundsätzlich sind DiPAs seit dem 01.01.2022 gem. §§ 63, 64 SGB XII erstattungsfähig. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer Anwendung ist jedoch, dass sich die DiPA im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis befindet. Nur die dort gelisteten Anwendungen werden dann auch erstattet und zwar in einer Höhe von bis zu 50,00 € im Monat.

DiGA – die digitale Gesundheitsanwendung

DiPA, DiGA – die Begriffe können schon einmal verwirrend sein. Eine DiGA ist ebenfalls eine digitale Gesundheitsanwendung wie eine App für Mobilgeräte oder Anwendung im Browser für Laptop und PC. DiGAs sind jedoch im Gegensatz zu DiPAs eher dazu geeignet, sich mit der jeweiligen Erkrankung auseinanderzusetzen – insbesondere sie zu erkennen und zu verstehen.

Mit Hilfe einer DiGA können beispielsweise Symptome überwacht und dadurch gezielter gelindert werden. Digitale Gesundheitsanwendungen erinnern Nutzer an die Einnahme von Medikamenten, speichern gemessene Werte sowie andere Gesundheitsdaten ab, um für den nächsten Besuch beim Arzt optimal vorbereitet zu sein.

DiGA auf Rezept und von der Krankenkasse erstattet

Durch das seit dem 19.12.2019 gültige DVG Digitale-Versorgungs-Gesetz können die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen erstattet werden. Das DVG hat DiGAs als ein Medizinprodukt eingestuft, das vom behandelnden Arzt bei Bedarf und mittels Rezept verschrieben werden kann. Aber auch hier kommt eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse nur in Betracht, wenn sich die DiGA  im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen befindet. Und genau dort wird eine digitale Gesundheitsanwendung nur dann gelistet, wenn das BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die DiGA vorab auf Herz und Nieren überprüft hat.

Es kann jedoch auch hilfreich sein, sich selbst bei der Krankenkasse nach einer DiGA zu erkundigen. Hat sich eine Anwendung bei einer Erkrankung besonders bewährt, kann die Kasse auch ohne Rezept einen Code als Zugang übermitteln, um kostenfrei von der Anwendung profitieren zu können.

DiPAs und DiGAs finden

Welche digitalen Anwendungen bei einer Erkrankung hilfreich sein könnten, erfahren Pflegebedürftige und Patienten in erster Linie vom behandelnden Arzt oder Therapeuten. Bislang sind nur wenige Anwendungen offiziell zugelassen, was sich wahrscheinlich in den nächsten Monaten aufgrund der Gesetzeserweiterung zu Beginn des Jahres ändern wird.

Hilfreich kann es aber auch sein, regelmäßig einen Blick in das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktualisierte DiGA-Verzeichnis zu werfen, das alle zugelassenen Anwendungen aufzeigt und dank vieler Filtermöglichkeiten die Suche erleichtert.

Bis zum nächsten Mal und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von

CareWork & SHD

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