Einstufung in einen Pflegegrad während der Corona-Pandemie

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9. Februar 2021

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Wer während der Corona-Pandemie die Einstufung in einen Pflegegrad beantragt, kann sich mitunter auf ein eher ungewöhnliches Verfahren einstellen. Im Normallfall beauftragt die Pflegekasse nach der Beantragung eines Pflegegrades den MDK, also den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der im Zuge des MDK- Reformgesetzes in Kürze nur noch MD genannt wird.
Der MDK wird beauftragt, durch eine Begutachtung eine Pflegebedürftigkeit festzustellen. In Zeiten der Corona-Krise gelten Kontaktbeschränkungen naturgemäß auch für die Mitarbeiter des MDK. Auf der anderen Seite fallen potenziell Pflegebedürftige unter die sogenannte „Risikogruppe“, für die besonders strenge Regeln im Infektionsschutz gelten. Statt Hausbesuchen der Gutachter werden in vielen Regionen daher zunächst einmal Telefoninterviews geführt und Fragebögen übermittelt. Wie Sie sich dennoch hierauf vorbereiten können, haben wir hier für Sie zusammengefasst: 

Fragebögen und Telefoninterviews

Vor der telefonischen Begutachtung wird Versicherten ein Fragebogen übermittelt, der dabei helfen soll, sich auf das Interview vorzubereiten. Ob der Fragebogen für das Interview nur bereitgehalten werden soll, oder aber an den MDK ausgefüllt zurück-geschickt werden muss, regeln die MDKs regional unterschiedlich. Im Falle des Zweifels sollte hier eine kurze Rücksprache erfolgen. Zum Schutz von Pflegebedürftigen und Mitarbeitern des MDK vor einer Corona-Infektion werden vermehrt Telefoninterviews geführt, die eine unmittelbare Pflegebegutachtung ersetzen sollen. Die Versicherten selbst sowie potenzielle Pflegepersonen erhalten für diese Telefon-Begutachtung einen Termin.

Portal für Politikwissenschaft - Schmerzhafte PriorisierungenZum angekündigten Termin ruft dann der Gutachter an und möchte das Interview mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen bzw. Pflegepersonen führen. Eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade wird dann auf die Informationen aus dem Interview sowie auf die bereits übermittelten Dokumente wie Arztberichte und medizinische Verordnungen gestützt. Der jeweilige Gutachter erhält demnach sowohl schriftliche als auch mündliche Informationen, ohne einen direkten Kontakt zum Pflege-bedürftigen.

Tipps & Tricks für das Telefoninterview

Bereiten Sie sich gut auf die telefonische Begutachtung vor, damit Sie Ihre Situation detailliert schildern können. Im Idealfall findet das Telefoninterview im Beisein von Menschen statt, die weitere Auskünfte erteilen können. Dies können beispielsweise Angehörige oder Pflegepersonen sein, die potenzielle Einschränkungen in der Regel klarer wahrnehmen und umfassend schildern können.

Dies gilt insbesondere für Pflegebedürftige mit geistigen Einschränkungen; beispielsweise aufgrund einer Demenz oder aber für Menschen mit einem eingeschränkten Hörsinn. Sollten derartige Vertrauens-personen an dem Termin der Telefonbegutachtung verhindert sein, so besteht auch die Möglichkeit einer Terminverschiebung.

Wie auch bei der traditionellen Begutachtung soll beim Telefoninterview der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit der oder des Pflegebedürftigen geklärt werden. Es ist daher sehr wichtig, dass im Vorhinein notiert wird, wie und in welchem Umfang Pflege und Betreuung aktuell stattfinden.

Dabei kann es helfen, vorab folgende Fragen und Antworten zu notieren:

  • Wie ist der übliche Tagesablauf? Welche Aufgaben fallen an?
  • Welche Arzt- und Therapietermine müssen organisiert und durchgeführt werden?
  • Welche Medikamente müssen wann eingenommen werden? Wer sorgt für die Einnahme?
  • Wie ist die allgemeine Befindlichkeit? Wie ist das Verhältnis zu Angehörigen/Pflegepersonen?
  • Was fällt besonders schwer? In welchem Bereich wird Hilfe benötigt?

Durch die Beantwortung dieser Fragen kann vermittelt werden, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt wird. Schreiben Sie sich auf, was Sie vor diesem Hintergrund dem Gutachter sagen möchten, damit Sie im Interview nichts vergessen! 

Benötigte Unterlagen

Senioren Altenpflege Schutz - Kostenloses Bild auf Pixabay

Um die Mankos in der selbstständigen Lebensführung adäquat untermauern zu können, kommt es mitunter auch auf medizinische Informationen an. Es sollten daher Unterlagen wie

  • Arztberichte von Hausärzten und Fachärzten
  • Entlassungsbericht von Krankenhäusern, Kliniken oder Reha-Einrichtungen
  • Medikamentenpläne
  • Pflegedokumentationen; bspw. vom ambulanten Pflegedienst
  • Notizen über Pflegeverläufe und selbst festgestellte Einschränkungen
  • Hilfsmittel-Listen
  • Schwerbehindertenausweise

    bereitgelegt werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen möglichst den aktuellen Stand inklusive aller potenzieller Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustandes widerspiegeln. Die Begutachtung erfolgt vor dem Hintergrund, welche Selbstständigkeit „heute“ noch besteht. Darüber hinaus hat der jeweilige Gutachter Zugriff auf die Unterlagen, die der Pflegekasse bereits vorliegen. Das Einholen zusätzlicher Informationen ist deshalb in der Regel nicht notwendig.

Fragebogen sorgfältig ausfüllen

Vor dem Telefoninterview wird Antragstellern in der Regel ein Fragebogen übermittelt, der die Begutachtung vorbereiten und unterstützen soll. Es ist daher wichtig, den Fragebogen vollständig, wahrheitsgemäß und mit Sorgfalt auszufüllen.
Auch hier steht die Selbstständigkeit der antragstellenden Person im Vordergrund. Um die noch vorhandene Selbstständigkeit zu bestimmen und welche Fähigkeiten noch erhalten sind, werden verschiedene Bereiche des Lebens im Fragebogen betrachtet:

  • Beweglichkeit/Mobilität
  • Verstehen und Reden (kognitive/kommunikative Fähigkeiten)
  • Verhalten und Psyche (psychische Problemlagen)
  • Selbstversorgung
  • Alltag und soziale Kontakte
  • Umgang mit Krankheiten und Therapien

Der Gutachter wird Sie also beispielsweise fragen, wie Sie zum Arzt kommen oder wer die Termine für Sie vereinbart und für Sie einkaufen geht. Durch das Telefongespräch verschafft sich der Gutachter einen Überblick über Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Dabei geht er auch auf Ihre psychische Konstitution ein, um seinen Gesamteindruck zu vervollständigen.
Diesen sechs Modulen wird bei der Einstufung in einen Pflegegrad eine unterschiedliche Gewichtung beigemessen. Die Summen hieraus gehen in die Gesamtbewertung und damit in den einzustufenden Pflegegrad ein. 

Vor- und Nachteile der telefonischen und direkten Begutachtung

Eine persönliche Begutachtung im Umfeld der oder des Pflegebedürftigen kann Vorteile haben. Das persönliche Gespräch zeigt den Bedarf besser auf. Im Wohnumfeld kann auch gezeigt werden, was Probleme bereitet und wie sich gesundheitliche Einschränkungen bemerkbar machen. Auf diese Weise können Hilfsmittel empfohlen oder Tipps für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gegeben werden.
Aber auch eine telefonische Begutachtung darf und muss sich nicht unbedingt nachteilig auswirken. Gut vorbereitet kann das Telefongutachten durchaus zum richtigen Pflegegrad führen. Selbstverständlich muss auch niemand eine nicht zutreffende Entscheidung einfach hinnehmen. Auch gegen die auf der telefonischen Begutachtung basierenden Entscheidung kann innerhalb der normalen Fristen Widerspruch eingelegt werden.
Nach der Einlegung des Widerspruchs wird nach aller Wahrscheinlichkeit versucht werden, eine persönliche Begutachtung nachzuholen.

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