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Kostenlose Beratung

Pflegeberatung – kostenlos für Pflegebedürftige und Angehörige

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Mit Wirkung vom 01.01.2009 wurde gem. § 7 a SGB XI jedem Pflegebedürftigen in Deutschland ein Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung zugebilligt. Wenn Sie bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Leistungen stellen, wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen seitens der Pflegekasse ein Termin für eine Pflegeberatung angeboten. Die Pflegekasse benennt zu diesem Zweck einen Ansprechpartner vor Ort, der für alle Anliegen und Fragen rund um Hilfe- und Pflegeleistungen zuständig ist. Sofern Sie zustimmen, dürfen auch Ihre Angehörigen an Ihrer Stelle die Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Natürlich dürfen Ihre Verwandte und Vertraute Sie auch zum Beratungsgespräch begleiten und daran teilnehmen. Die Pflegeberatung hat das Ziel, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl sowie Inanspruchnahme verschiedener Hilfs- und Pflegeleistungen anzubieten.

Wer darf eine Pflegeberatung durchführen?

Eine Pflegeberatung darf nur von speziell geschulten Beratern durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse – insbesondere im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht – verfügen. Damit die Pflegeberatung in Deutschland möglichst einheitlich und gleichberechtigt durchgeführt wird, wurde der GKV (Spitzenverband Bund der Pflegekassen) per Gesetz beauftragt, entsprechende Pflegeberatungs-Richtlinien zu erlassen. Der GKV hat ebenfalls im Mai 2018 Empfehlungen ausgesprochen, wie viele und welche Qualifikationen sowie Weiterbildungen Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter, Sozialversicherungsfachangestellte und sonstige Berufsgruppen erworben werden sollten, um als Pflegeberater tätig werden zu dürfen.

Ein Großteil aller Pflegeberater ist bei den Pflegekassen und den Kommunen beschäftigt, die regional auch in sogenannten „Pflegestützpunkten“ eingesetzt werden. Wo sich der für Sie zuständige Pflegestützpunkt befindet, können Sie bei der Pflegekasse erfragen. Auch Krankenkassen, Kliniksozialdienste und Sozialstationen können Ihnen eine Auskunft darüber erteilen, welcher Ansprechpartner für Sie in Betracht kommt.

Als Alternative zur kostenlosen Pflegeberatung bieten auch viele ambulante Dienste und andere Unternehmen in der Pflegebranche eine Pflegeberatung an, die allerdings kostenpflichtig ist und zusätzliche Serviceleistungen beinhaltet. Dafür beraten die selbstständigen Pflegeberater nach Wunschtermin und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause.

Inhalte einer Pflegeberatung

Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hat der GKV Richtlinien für die einheitliche Durchführung der Pflegeberatung entwickelt, die das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2018 genehmigt hat. Hiernach hat eine Pflegeberatung immer neutral und unabhängig sowie im gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung bzw. Stärkung der Selbstbestimmung zu erfolgen. Nach dem Beratungsgespräch sollen Sie und Ihre Angehörigen in der Lage sein, aus den verschiedenen Leistungsangeboten der diversen Träger die für Sie passenden Angebote auszuwählen.

Im Beratungsgespräch wird zunächst gemeinsam der Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermittelt. Es ist hilfreich, dass Sie dem Pflegeberater hierfür die Bescheide der Pflegeversicherung/Pflegekasse, die vorhandenen Krankenunterlagen und sonstige Unterlagen überreichen, die Ihren individuellen Bedarf untermauern. Zusätzlich wird im Beratungsgespräch die Situation erörtert, in der Sie sich gerade befinden. Wie sieht Ihr Alltag aus? Wie kommen Sie zurecht? Wer hilft Ihnen im Moment bei der Versorgung und Pflege? Welche Unterstützungen benötigen Sie? Diese und weitere Fragen werden besprochen, um Ihren Unterstützungsbedarf festzustellen.

Das Gespräch über Aspekte wie

  • Ihre gesundheitliche Situation
  • welcher Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Alltag erforderlich ist
  • wie Ihre Wohn- und Lebenssituation aussieht
  • welcher Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei Ihrer Mobilität benötigt wird
  • wie sich die Situation bei Angehörigen und weiterer betreuender Personen darstellt

erlaubt dem Pflegeberater eine Analyse zu erstellen und Prioritäten festzulegen.

Ziele und Maßnahmen der Pflegeberatung

Nach Feststellung Ihrer aktuellen Situation und – je nach Erkrankung und gesundheitlichem Zustand – Ihrer prognostizierten zukünftigen Situation berät der Pflegeberater Sie im gesundheitlichen Bereich über gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative und sonstige medizinische, soziale oder pflegerische Hilfen. Des Weiteren informiert er Sie über die infrage kommenden Sozialleistungen und gibt auch Tipps, wie Sie sich auf die Begutachtung durch den MDK zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit vorbereiten können. Der Inhalt der Pflegeberatung ist also immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Folgende Themen werden in der Regel erörtert:
  • Auswahl und Kombination von pflegerischen Hilfen Körperbezogene Pflege, Betreuung des Pflegebedürftigen, Hilfe im Haushalt, Kombination von Geld- und Sachleistungen, Entlastungsbeträge, häusliche Pflege, Verhinderungspflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. Die Pflegeberatung umfasst auch eine Unterstützung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
  • Rehabilitation Sofern nach dem Gesundheitszustand medizinische Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sind, berät die Pflegeberatung auch im Bereich der Rehabilitation: Ziel einer Rehabilitation, Möglichkeiten einer ambulanten, mobilen oder stationären Reha, Maßnahmen zur Hin- und Rückreise, Einbeziehung von Angehörigen. Auch hier werden Sie bei der Antragstellung und Inanspruchnahme unterstützt.
  • Pflegehilfsmittel Der Pflegeberater informiert über die Art und den Umfang von geeigneten Pflegehilfsmitteln, wie bzw. wo sie zu beschaffen sind und ist bei den weiteren erforderlichen Schritten behilflich.
  • Gesundheitsförderung und Prävention Entsprechend dem individuellen Unterstützungsbedarf informiert die Pflegeberatung auch über Präventionsmaßnahmen wie etwa Kurse in den Bereichen Stressbewältigung, Ernährung, Bewegung, Suchtmittel oder Pflegekurse für Angehörige. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen werden entsprechende Angebote und Informationsbroschüren ausgehändigt oder Kontakte hergestellt.
  • Anpassung des Wohnumfeldes In der Pflegeberatung wird auch die häusliche Situation erörtert. Dabei informiert der Berater über die Möglichkeit, wohnfeldverbessernde Umbaumaßnamen durchführen zu lassen, die entweder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen oder aber eine häusliche Pflege erleichtern bzw. erst ermöglichen. Auch hier vermittelt die Pflegeberatung den Kontakt zu den zuständigen Beratungsstellen.

Entlastung von Pflegepersonen

Sofern Sie von Familienangehörigen oder Bekannten versorgt und gepflegt werden, unterstützt die Pflegeberatung auch diese Pflegepersonen mit Informationen über:

Die Sie pflegenden Personen sollen möglichst umfangreich über Möglichkeiten informiert werden, die sie bei der Umsetzung Ihrer Pflege im fachlichen, finanziellen, gesundheitlichen und psychischen Bereich entlasten können.

Der Versorgungsplan

Bei jeder nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführten Pflegeberatung wird ein Versorgungsplan erstellt, der Ihnen erläutert, ausgehändigt oder übermittelt wird. Gegen diesen Versorgungsplan können Sie Widerspruch einlegen. Im Versorgungsplan dokumentiert der Pflegeberater, welcher Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei Ihnen besteht und durch welche Maßnahmen er gedeckt werden kann. Aufgeführt werden geeignete Angebote, Dienste, Einrichtungen und andere Institutionen. Der Plan definiert ein Ziel, das mit den gemeinsam geplanten Maßnahmen und Mitteln erreicht werden soll.

Berücksichtigt werden in dem Versorgungsplan auch die für die geplanten Maßnahmen notwendigen Sozialleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, um die Maßnahmen ganz oder teilweise zu finanzieren und umzusetzen. Auf Wunsch werden Folgetermine für Beratungsgespräche vereinbart.

Umsetzung des Versorgungsplans

Nachdem Sie mit dem Pflegeberater einen Versorgungsplan entwickelt haben, werden Sie bei seiner Durchführung unterstützt. Pflegeberater sind in der Regel mit Anbietern aus der Pflegebranche, Trägern, Beratungsstellen, Diensten, Ärzten, Kliniken und sonstigen Einrichtungen oder Anlaufstellen vernetzt, sodass entsprechende Kontakte unkompliziert hergestellt werden können. Sofern Sie selbst nicht in der Lage sind, setzt sich der Pflegeberater in Absprache mit Ihnen mit den jeweiligen Kontakten in Verbindung. Auch Ihre Anträge auf Leistungen, die sich aus dem Versorgungsplan ergeben, werden auf Wunsch direkt vom Pflegeberater an die Pflege- oder Krankenkasse übermittelt.

Damit die geplanten Versorgungsziele auch erreicht werden, überwacht der Pflegeberater im weiteren Verlauf die Durchführung der Maßnahmen. Er kontrolliert beispielsweise durch einen Anruf, ob der ambulante Pflegedienst regelmäßig erscheint. Hat sich Ihr individueller Versorgungsbedarf geändert oder bestehen sonstige Defizite, wird der Versorgungsplan angepasst.

Die Pflegeberatung ist erst dann beendet, wenn alle im Versorgungsplan definierten Ziele erreicht wurden oder Sie eine Beratung nicht mehr wünschen. Verändert sich Ihr Bedarf nach Beendigung der Beratung, können Sie an einer Wiederholungsberatung teilnehmen.

Pflegeberatung auch für die häusliche Pflege

Trotz Alter und Krankheit ist es in vielen Fällen weiterhin möglich, im eigenen Zuhause zu leben und sich dort adäquat versorgen und betreuen zu lassen. Im Bereich der häuslichen Versorgung und Pflege hat sich in den letzten Jahren viel geändert, weshalb sich viele selbstständige Pflegeberater diesem Bereich widmen. Diese regionale und mit zahlreichen Serviceleistungen verbundene Pflegeberatung wird auch von der CareWork unterstützt, die eine detaillierte Beratung gleich in mehreren CareWork-Standorten anbietet.

Mehr Informationen zur CareWork finden Sie auf unserer Informationsseite.