Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

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25. April 2017

Was sind eigentlich Pflegehilfsmittel
und welche Rolle spielen sie in der 24-Stunden-Betreuung?

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Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Hilfen, die in der häuslichen Pflege und somit auch in der 24-Stunden-Betreuung Anwendung finden. Sie sollen die gesundheitlichen Beschwerden der zu betreuenden Person lindern und so dazu beitragen, die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass ein pflegender Angehöriger oder die von der CareWork entsandte Betreuerin aus Polen professionell und unkompliziert ihren Aufgaben nachgehen kann.

Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Grob kann der Unterschied Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel wie folgt erläutert werden: Hilfsmittel erhält der Bedürftige auf Rezept, sodass die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden hingegen mit der Pflegekasse abgerechnet, wofür kein ärztliches Dokument benötigt wird. Für die Bezuschussung eines Treppenlifts ist beispielsweise also nicht die Kranken-, sondern die Pflegekasse zuständig.

Technische und verbrauchsbestimmte Pflegehilfen

Zu den technischen Pflegehilfen zählen beispielsweise

  • Pflegebetten
  • Pflegezubehör zur Erleichterung der Pflege
  • Pflegestühle
  • Toilettenstühle
  • Pflegezubehör zur Körperpflege und Hygiene
  • Urinflaschen
  • Bettschutzeinlagen

Technische Pflegehilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes in den Produktgruppen 50 bis 53 aufgelistet. In diesem Hilfsmittelverzeichnis werden alle Pflegehilfsmittel aufgeführt, die von der Kasse übernommen werden.

Die Ausstattung mit Pflegehilfen kann zwischen Grundausstattung oder Ersatzbeschaffung differenzieren. Viele der technischen Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen nur leihweise überlassen, was in Teilen auch an eine Ausbildung der Pflegekraft zu deren Benutzung geknüft wird. Darüber hinaus unterliegen Pflegehilfsmittel häufig auch einer kostenmäßigen Zuzahlung.

Versicherungsnehmer mit einem Alter von über 18 Jahren müssen für technische Hilfen 10 % der Kosten des jeweiligen Hilfsmittels, höchstens aber maximal 25,00 € pro Hilfsmittel selbst bezahlen. Bei geliehenen Pflegeutensilien fällt diese Zuzahlung weg, wobei jedoch Leihgebühren für die häusliche Nutzung in Frage kommen. Versicherungsnehmer, die die Belastungsgrenze überschreiten, können sich jedoch von Zuzahlungen befreien lassen.

Bei den verbrauchsbestimmten Pflegehilfen handelt es sich um Pflegeartikel, die wegen ihrer Materialbeschaffenheit oder aus Hygienegründen nur einmal benutzt werden sollten. Diese zum Einmalgebrauch gedachten Artikel werden in der Produktgruppe 54 des vorerwähnten Verzeichnisses definiert. Hierzu zählen beispielsweise

  • Desinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Artikel für den Bettschutz
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Verbrauchsbestimmte Pflegehilfen dienen also in erster Linie dazu, die Aufgaben des pflegenden Angehörigen, der Pflegekräfte oder der im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung entsandten Betreuerin aus Polen zu erleichtern. Die Pflegeartikel aus der Produktgruppe 54 werden unmittelbar von einem zugelassenen Sanitätshaus oder einer Apotheke bezogen. Die Adressen entsprechender Leistungserbringer können bei der Kasse erfragt werden.

Was bezahlt die Pflegekasse?

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden im Rahmen der Pflegeversicherung der häuslichen Pflege zugeordnet. Sie können neben Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Zuschüssen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von der Pflegeversicherung gewährt werden. Festgestellt werden muss prinzipiell zunächst die Vorversicherungszeit sowie die Pflegebedürftigkeit und damit die Eingliederung in einen der Pflegegrade.

Eine Versorgung mit Pflegehilfen erfolgt durch Vertragspartner der Kasse, was beispielsweise ein bestimmtes Sanitätshaus oder eine Apotheke übernimmt. Besorgt sich der Versicherungsnehmer seine Pflegehilfsmittel ohne wichtigen Grund bei einem anderen Lieferanten, der nicht zu den Vertragspartnern gehört, hat er die Mehrkosten selbst zu übernehmen.

Bei der Kostenübernahme unterscheidet die Kasse zwischen Hilfen zum Festbetrag und Pflegehilfsmittel ohne Festbetrag. Mit Festbetrag trägt die Kasse die Kosten bis zur Höhe des festgesetzten Festbetrages. Darüber hinausgehende Kosten gelten als Eigenanteil. Bei Hilfsmitteln ohne Festbetrag, die von einem Vertragspartner stammen, werden die Kosten bis zur maximalen Höhe des vereinbarten Preises übernommen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß Produktgruppe 54 werden von der Pflegekasse bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 40,00 € übernommen.

Pflegehilfsmittel bedürfen keiner Anordnung vom Arzt, sondern können direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse stellt dann eine Bestätigung aus, dass das beantragte Pflegehilfsmittel notwendig ist, mit der sich der Pflegebedürftige beim zugelassenen Sanitätshaus das Pflegehilfsmittel besorgen kann. Das Sanitätshaus rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Tipp: Bei großen oder umfangreichen Pflegehilfen wie Rollstühlen oder Krankenbetten kann jedoch eine ärztliche Verordnung hilfreich sein, die beim zugelassenen Sanitätshaus eingereicht wird. So können Sanitätshaus und Pflegekasse intern die Kosten überprüfen.

Thema Genehmigungsfiktion:
Ansprüche richtig bei der Kasse geltend machen

Krankenkassen sind verpflichtet, zügig über einen Antrag auf Leistungen zu entscheiden. Nach den Vorschriften von § 13 Abs. 3 a SGB V muss sie spätestens nach Ablauf von drei Wochen nach Eingang des Antrages über die Leistungsgewährung entscheiden. Wenn die Entscheidung jedoch von einer gutachterlichen Stellungnahme abhängt, wird die Frist auf fünf Wochen verlängert. Die Kasse muss den Antragsteller jedoch darüber informieren, dass ein Gutachter eingeschaltet werden soll. Auch wenn die Kasse nicht in der Lage ist, die ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Fristen einzuhalten, muss der Antragsteller unter Angabe der Gründe entsprechend informiert werden. Hält sich die Kasse nicht an diese Vorschriften und Fristen, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Der Antragsteller kann dann das in Rede stehende Hilfsmittel beschaffen und die Kasse mit den dadurch entstandenen Kosten belasten.

Eine solche Genehmigungsfiktion tritt dann ein, wenn der Antrag konkret und ausreichend bestimmt war, der Antragsteller die Leistung als erforderlich einstufen durfte und diese nicht außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung lag. In diesen Fällen wird der Sachleistungsanspruch in einen Erstattungsanspruch umgewandelt.

Pflegehilfsmittel in der 24-Stunden-Betreuung

Bei der 24-Stunden-Betreuung handelt es sich um ein der häuslichen Pflege ähnelndes Betreuungskonzept. Die CareWork stellt im Rahmen der Pflegevermittlung auf individuelle Betreuungssituationen abgestimmtes Betreuungspersonal zusammen und entsendet jeweile eine Betreuerin aus Polen in den deutschen Haushalt. Damit Urlaubs-, Freizeit- und Krankenzeiten nahtlos überbrückt werden können, besteht jedes Betreuungsteam aus mindestens zwei Betreuerinnen, die sich in Zyklen von zwei bis drei Monaten in Deutschland abwechseln.

Die Betreuerin aus Polen zieht für die Zeit ihres Betreuungsauftrages in den Haushalt mit ein. Die Aufgaben und Leistungen der Betreuerin richten sich wiederum nach der aktuellen Situation vor Ort und werden schon im Vorhinein detailliert besprochen. Hierzu gehören beispielsweise Aufgaben in im Haushalt, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, aber auch im Rahmen der Grundpflege und der aktivierenden Pflege.

Der Betreuerin aus Polen wird durch Pflegehilfsmittel der Arbeitsalltag erleichtert. Dies gilt insbesondere bei sehr gebrechlichen Senioren oder erkrankten Betreuungspersonen. Krankenbetten und Pflegehilfsmittel für die Körperhygiene gestalten die Pflege für beide Seiten angenehmer. Pflegehilfsmittel für die Mobilität, wie etwa Rollstühle und Rollatoren, erlauben hingegen oft auch kleinere Spaziergänge und Unternehmungen, die der Erhaltung des Alltags und der Freizeit dienen.

Mehr Informationen rund um die 24-Stunden-Betreuung durch Betreuerinnen aus Polen stellt die CareWork unter www.24stundenbetreut.com bereit.

Mehr Information über die 24 Stunden Betreuung

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