
Das neue Ehegattennotvertretungsrecht
Zum 01. Januar 2023 wurde eine große Reform des Betreuungsrechts umgesetzt. Neu eingeführt wurde dabei für die „gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ das Ehegattennotvertretungsrecht. Diese gegenseitige Vertretung